Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie · Art 2
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
(XXXX) §§ 19 u. 20 MontanMitbestGErgGKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen